Ausgewählte Anlagen Japan/JP zum Stichtag 21.11.2020

Anhang 3-C Japan/JP zum Stichtag 21.11.2020

Artikel

ANGABEN IN ARTIKEL 3.5


Die Angaben in Artikel 3.5 Absatz 4 sind auf die folgenden Angaben beschränkt:
  1. Warenbeschreibung und HS-Tarifposition des gelieferten Erzeugnisses und der bei seiner Herstellung verwendeten Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft
  2. Einheitswert und Gesamtwert des gelieferten Erzeugnisses und der bei seiner Herstellung verwendeten Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, falls nach Anhang 3-B die Wertmethoden herangezogen werden
  3. Beschreibung der an den verwendeten Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft durchgeführten Herstellung, falls nach Anhang 3-B bestimmte Herstellungsverfahren durchgeführt werden müssen, und
  4. Erklärung des Lieferanten, dass die einzelnen in den Absätzen a bis c genannten Angaben richtig und vollständig sind, Datum der Ausstellung der Erklärung, sowie Name und Anschrift des Lieferanten in Druckbuchstaben