Ausgewählte Anlagen Swasiland/SADC zum Stichtag 01.10.2024

ANHANG VIII SADC/SADC zum Stichtag 01.10.2024


Überseeische Länder und Gebiete


"Überseeische Länder und Gebiete" im Sinne dieses Protokolls sind die in Anhang II des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union genannten nachstehend aufgeführten Länder und Gebiete.


(Diese Liste lässt den Status dieser Länder und Gebiete und seine Entwicklung unberührt.)

  1. Überseeische Länder und Gebiete, die eine besondere Beziehungen zum Königreich Dänemark unterhalten:
    • Grönland
  2. Überseeische Länder und Gebiete, die eine besondere Beziehungen zur Französischen Republik unterhalten:
    • Neukaledonien und Nebengebiete
    • Französisch-Polynesien
    • Französische Süd- und Antarktisgebiete
    • Wallis und Futuna
    • Saint-Barthelemy
    • St. Pierre und Miquelon
  3. Überseeische Länder und Gebiete, die eine besondere Beziehungen zum Königreich der Niederlande unterhalten:
    • Aruba
    • Bonaire
    • Curaçao
    • Saba
    • St. Eustatius
    • Sint Maarten
  4. Überseeische Länder und Gebiete, die eine besondere Beziehungen zum Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland unterhalten:
    • Anguilla
    • Bermuda
    • Kaimaninseln
    • Falklandinseln
    • Südgeorgien und Südliche Sandwichinseln
    • Montserrat
    • Pitcairn
    • St. Helena
    • Britisches Antarktis-Territorium
    • Britisches Territorium im Indischen Ozean
    • Turks- und Caicosinseln
    • Britische Jungferninseln