Ausgewählte Anlagen Georgien/GE zum Stichtag 28.04.2017

Gemeinsame Erklärung - betreffend die Republik San Marino Georgien (GE)/GE zum Stichtag 28.04.2017

  1. Erzeugnisse mit Ursprung in der Republik San Marino werden von Georgien als Ursprungserzeugnisse der Europäischen Union im Sinne dieses Abkommens anerkannt.
  2. Das Protokoll Nr. I über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen gilt sinngemäß für die Bestimmung der Ursprungseigenschaft der in Absatz 1 genannten Erzeugnisse.