Ausgewählte Anlagen Georgien/GE zum Stichtag 13.02.2018

Gemeinsame Erklärung - betreffend das Fürstentum Andorra Georgien (GE)/GE zum Stichtag 13.02.2018

  1. Erzeugnisse der Kapitel 25 bis 97 des Harmonisierten Systems mit Ursprung im Fürstentum Andorra werden von Georgien als Ursprungserzeugnisse der Europäischen Union im Sinne dieses Abkommens anerkannt.
  2. Das Protokoll Nr. I über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen gilt sinngemäß für die Bestimmung der Ursprungseigenschaft der in Absatz 1 genannten Erzeugnisse.