Ausgewählte Anlagen Samoa/WPS zum Stichtag 11.09.2019

Inhaltsverzeichnis aller ausgewählter Anlagen

  • Anhang II(a) des Protokolls II (Abweichungen von der Liste der Be- oder Verarbeitungen, die an Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft vorgenommen werden müssen, um der hergestellten Ware die Ursprungseigenschaft gemäß Artikel 6 Absatz 2 zu verleihen)
  • Anhang IX des Protokolls II (Erzeugnisse, auf die die in Artikel 3 und Artikel 4 vorgesehene Kumulierung nach dem 1. Oktober 2015 Anwendung findet)