Ausgewählte Anlagen Panama/CAM zum Stichtag 05.09.2024
Inhaltsverzeichnis aller ausgewählter Anlagen
Anlage 2 A zu Anhang II (Zentralamerika) (Ergänzung der Liste der Be- oder Verarbeitungen, die an Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft vorgenommen werden müssen, um der hergestellten Ware die Ursprungseigenschaft zu verleihen)
Anlage 5 zu Anhang II (Zentralamerika) (Frist für die Vorlage einer Erklärung auf der Rechnung oder für die Erstattung von Zöllen nach Artikel 19 Absatz 6 bzw. Artikel 21 Absatz 4 von Anhang II über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen)
Anlage 6 zu Anhang II (Zentralamerika) (In Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 24 Absatz 3 von Anhang II über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen genannte Beträge )