- WuP online
- Präferenzregelung Namibia
- ausgewählte Anlagen
Ausgewählte Anlagen Namibia/SADC zum Stichtag 15.01.2022
Inhaltsverzeichnis aller ausgewählter Anlagen
- ANHANG VIII (Überseeische Länder und Gebiete)
- ANHANG IX (Erzeugnisse, auf welche die in Artikel 4 vorgesehene Kumulierung nach dem 1. Oktober 2015 Anwendung findet)
- Bekanntmachung der Kommission (Anwendung der Kumulierungsregeln gem. Artikel 4 des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union (EU) und den Staaten der Entwicklungsgemeinschaft des Südlichen Afrika (SADC))
- Bekanntmachung der Kommission (Notifizierung der Liste der Vormaterialien mit Ursprung in Südafrika, mit denen die Kumulierung nach Artikel 4 Abs. 2 des Protokolls Nr. 1 nicht möglich ist)
- ANHANG XI (Gemeinsame Erklärung betreffend das Fürstentum Andorra und die Republik San Marino)