Ausgewählte Anlagen Mexiko/MX zum Stichtag 03.04.2024
Anlage V Mexiko (MX)/MX zum Stichtag 03.04.2024
FRIST FÜR DIE ÜBERMITTLUNG DER ANGABEN FÜR DIE NACHTRÄGLICHE AUSSTELLUNG EINER WARENVERKEHRSBESCHEINIGUNG EUR.1 UND DIE VORLAGE DER ERKLÄRUNG AUF DER RECHNUNG (NACH ARTIKEL 17 ABSATZ 3 UND ARTIKEL 20 ABSATZ 6 DES ANHANGS III)
1. Für die Europäische Gemeinschaft: zwei Jahre;
2. für Mexiko: ein Jahr.