Ausgewählte Anlagen Schweiz/CH-R zum Stichtag 08.07.2026
Inhaltsverzeichnis aller ausgewählter Anlagen
ZUSATZABKOMMEN LIECHTENSTEIN (ZUSATZABKOMMEN
über die Geltung des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 22. Juli 1972 für das Fürstentum Liechtenstein)
Anhang II zur Matrix (Liste der Vertragsparteien, die von der Möglichkeit der Ausdehnung der Anwendung von Artikel 7
Absatz 3 Gebrauch machen)
Anhang III zur Matrix (Liste der Vertragsparteien, die auf die Verpflichtung zur Aufnahme des Vermerks gemäß Artikel 8 Absatz 3 auf den Präferenznachweisen verzichten.)