Ursprungserklärung Singapur zum Stichtag 25.01.2023

Wortlaut der Erklärung zum Ursprung

Die Erklärung zum Ursprung, deren Wortlaut nachstehend wiedergegeben ist, ist gemäß den Fußnoten auszufertigen. Die Fußnoten brauchen jedoch nicht wiedergegeben zu werden.

Deutsche Fassung:

Der Ausführer (ermächtigter Ausführer; Bewilligung der Zollbehörde oder der zuständigen Regierungsbehörde Nr. ... (1)) der Waren, auf die sich dieses Handelspapier bezieht, erklärt, dass diese Waren, soweit nicht anders angegeben, präferenzbegünstigte Ursprungswaren ... (2) sind.

(3)

(Ort und Datum)

(Name des Ausführers)

(1) Bitte geben Sie die Referenznummer zur Identifizierung des Ausführers an. Für einen Ausfüh-rer aus der Union handelt es sich dabei um die Nummer, die ihm im Einklang mit den Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Union erteilt wurde. Für einen Ausführer aus Singapur han-delt es sich dabei um die Nummer, die ihm im Einklang mit den Rechts- und Verwaltungsvor-schriften Singapurs erteilt wurde. Wurde dem Ausführer keine Nummer erteilt, so kann dieses Feld leer gelassen werden.“

(2) Der Ursprung der Waren muss angegeben werden. Betrifft die Ursprungserklärung Waren mit Ursprung in der Union, so verwendet der Ausführer die Kurzbezeichnung "EU". Betrifft die Ursprungserklärung ganz oder teilweise Erzeugnisse mit Ursprung in Ceuta und Melilla, so bringt der Ausführer deutlich sichtbar die Kurzbezeichnung "CM" an.

(3) Diese Angaben können entfallen, wenn sie in dem Papier selbst enthalten sind.

Französische Fassung:

L'exportateur des produits couverts par le présent document (autorisation douanière ou de l'autorité gouvernementale compétente nº ... (1)) déclare que, sauf indication claire du contraire, ces produits ont l'origine préférentielle ... (2).

Englische Fassung:

The exporter of the products covered by this document (customs or competent governmental authorisation No ... (1)) declares that, except where otherwise clearly indicated, these products are of ... preferential origin(2).