Auszug aus Protokoll Südkorea /Republik Korea (KR) zum Stichtag 23.09.2022

Erläuterungen zu Artikel 1 Protokoll

Für die Zwecke des Artikels 1 umfasst der Begriff Herstellen Ernten, Fangen, Erzeugen, Züchten und Zerlegen.

Für die Zwecke des Artikels 1 Buchstabe g ist feststellbare "nach dem Übereinkommen über den Zollwert ermittelt".