Auszug aus Protokoll Südkorea /Republik Korea (KR) zum Stichtag 01.10.2024
Erläuterungen zu Artikel 1 Protokoll
Für die Zwecke des Artikels 1 umfasst der Begriff Herstellen Ernten, Fangen, Erzeugen, Züchten und Zerlegen.
Für die Zwecke des Artikels 1 Buchstabe g ist feststellbare "nach dem Übereinkommen über den Zollwert ermittelt".