Auszug aus Protokoll Südkorea /Republik Korea (KR) zum Stichtag 29.11.2022
Erläuterungen zu Artikel 11 Protokoll
Für die Zwecke des Artikels 11 sind gleiche und untereinander austauschbare Vormaterialien Vormaterialien derselben Art und Handelsqualität, mit denselben technischen und materiellen Eigenschaften, die, nachdem sie in die Herstellung des Enderzeugnisses eingeflossen sind, für Ursprungszwecke nicht mehr zu unterscheiden sind.
Für die Zwecke des Artikels 11 wird der bestimmte „Zeitraum“ nach den einschlägigen internen Gesetzen und sonstigen Vorschriften der Vertragsparteien festgesetzt.