Auszug aus Protokoll Nr. 1 Vietnam zum Stichtag 01.10.2024

Erläuterungen zu Artikel 13 Protokoll Nr. 1

Für die Zwecke des Artikels 13 (Nichtbehandlung) Absatz 4 bezeichnet der Ausdruck „im Falle eines Zweifels“, dass es im Ermessen der Einfuhrvertragspartei liegt, die Fälle zu bestimmen, in denen der Anmelder die Erfüllung von Artikel 13 (Nichtbehandlung) nachweisen muss; sie kann diesen Nachweis jedoch nicht routinemäßig verlangen.