Auszug aus Protokoll Nr. 1 Vietnam zum Stichtag 10.05.2021

Erläuterungen zu Artikel 4 Protokoll Nr. 1

Für die Zwecke des Artikels 4 (Vollständig gewonnene oder hergestellte Erzeugnisse) Absatz 1 Buchstabe b fallen unter „Früchte und pflanzliche Erzeugnisse“ insbesondere lebende Bäume, Blumen, Früchte, Gemüse, Algen, Seetang und Pilze.