Hinweis
Zum Stichtag 29.11.2024 bestehen zwischen der Europäischen Union und dem Land "Ukraine" folgende Präferenzregelungen:
- Regionales Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln
(Hinweis: Ursprungsregeln sind in den Anlagen I und II des Regionalen Übereinkommens enthalten; Anlage II siehe ausgewählte Anlagen)
(Ukraine (UA)) - Übergangsregeln zum Regionalen Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln (Hinweis: Ursprungsregeln sind in Anlage A zum BESCHLUSS Nr. 1/2023 DES DES ZOLL-UNTERAUSSCHUSSES EU-UKRAINE vom 16. November 2023 enthalten.) Anmerkung der Redaktion: Die Anwendung der Übergangsregelungen zum Europa-Mittelmeer-Abkommen (Anlage A) ist optional und die Regeln gelten alternativ zu den Regeln des Europa-Mittelmeer-Abkommens
(Ukraine PEM (UA))
Bitte wählen Sie die gewünschte Regelung aus.