Hinweis

Zum Stichtag 20.11.2023 bestehen zwischen der Europäischen Union und dem Land "Jordanien" folgende Präferenzregelungen:

  • Jordanien (JO)
    • Regionales Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln (Hinweis: Ursprungsregeln sind in den Anlagen I und II des Regionalen Übereinkommens enthalten; Anlage II siehe ausgewählte Anlagen)
    • Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits (Ursprungsregeln beinhaltet Protokoll Nr. 3 zum o.a. Abkommen, geändert mit Beschluss Nr. 1/2021 des Assoziationsrates EU-Jordanien vom 15. April 2021)
  • Jordanien (JO) Alternativ
    • Übergangsregeln zum Regionalen Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln (Hinweis: Ursprungsregeln sind in Anlage A zum Beschluss Nr. 1/2021 DES ASSOZIATIONSRATES EU-JORDANIEN vom 15. April 2021 enthalten.) Anmerkung der Redaktion: Die Anwendung der Übergangsregelungen zum Europa-Mittelmeer-Abkommen (Anlage A) ist optional und die Regeln gelten alternativ zu den Regeln des Europa-Mittelmeer-Abkommens
    • Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits (Ursprungsregeln beinhaltet Protokoll Nr. 3 zum o.a. Abkommen, geändert mit Beschluss Nr. 1/2021 des Assoziationsrates EU-Jordanien vom 15. April 2021)

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