Hinweis

Zum Stichtag 13.03.2018 bestehen zwischen der Europäischen Union und dem Land "Nauru" folgende Präferenzregelungen:

  • Verordnung (EU) Nr. 978/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen
    (Ursprungsregeln beinhaltet in Delegierter Verordnung (EU) 2015/2446 UZK-DA und Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 UZK-IA)
    (Es gilt immer die aktuelle konsolidierte Fassung.)
    (APS-other beneficiary countries (OBC))
    Zurzeit können dem ausgewählten Land keine Begünstigungen im Rahmen des APS gewährt werden, da dieses Land der Kommission die für die Zusammenarbeit der Verwaltungen erforderlichen Informationen noch nicht übermittelt hat.

Bitte wählen Sie die gewünschte Regelung aus.