Hinweis

Zum Stichtag 10.01.2025 bestehen zwischen der Europäischen Union und dem Land "Bosnien und Herzegowina" folgende Präferenzregelungen:

  • Bosnien und Herzegowina (BA)
    • Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Bosnien und Herzegowina andererseits (Hinweis: Ursprungsregeln sind beinhaltet in Protokoll Nr. 2 zu o.a. Abkommen, geändert mit Beschluss Nr. 1/2023 des Stabilitäts- und Assoziationsrates EU – Bosnien und Herzegowina)
    • Revidiertes Regionales Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln (Hinweis: Ursprungsregeln sind in den Anlagen I des BESCHLUSS Nr. 1/2023 DES GEMISCHTEN AUSSCHUSSES DES REGIONALEN ÜBEREINKOMMENS vom 7. Dezember 2023 enthalten.
  • Bosnien und Herzegowina (BA) ALT
    • Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Bosnien und Herzegowina andererseits (Hinweis: Ursprungsregeln sind beinhaltet in Protokoll Nr. 2 zu o.a. Abkommen, geändert mit Beschluss Nr. 1/2023 des Stabilitäts- und Assoziationsrates EU – Bosnien und Herzegowina)
    • Regeln zum Regionalen Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln (Hinweis: Ursprungsregeln sind in den Anlagen I und II des Regionalen Übereinkommens enthalten; Anlage II siehe ausgewählte Anlagen) enthalten. Diese Regeln sind parallel zu den Regeln des Revidierten Europa-Mittelmeer-Abkommens bis 31.12.2025 anwendbar.

Bitte wählen Sie die gewünschte Regelung aus.