Hinweis
Zum Stichtag 05.02.2025 bestehen zwischen der Europäischen Union und dem Land "Liechtenstein" folgende Präferenzregelungen:
- Europäischer Wirtschaftsraum (EWR) - C
- Regeln zum Regionalen Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln (Hinweis: Ursprungsregeln sind in den Anlagen I und II des Regionalen Übereinkommens enthalten; Anlage II siehe ausgewählte Anlagen) enthalten. Diese Regeln sind parallel zu den Regeln des Revidierten Europa-Mittelmeer-Abkommens bis 31.12.2025 anwendbar.
- Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten sowie der Republik Island, dem Fürstentum Liechtenstein und dem Königreich Norwegen (Ursprungsregeln beinhaltet Protokoll 4 zum o.a. Abkommen, geändert mit Beschluss (EU) 2024/3200 des Rates vom 5. Dezember 2024).
- Europäischer Wirtschaftsraum (EWR) - R
- Revidiertes Regionales Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln (Hinweis: Ursprungsregeln sind in den Anlagen I des BESCHLUSS Nr. 1/2023 DES GEMISCHTEN AUSSCHUSSES DES REGIONALEN ÜBEREINKOMMENS vom 7. Dezember 2023, geändert mit den Beschlüssen 1/2024 und 2/2024 des gemischten Ausschusses des regionalen Übereinkommens vom 12. Dezember 2024 enthalten.
- Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten sowie der Republik Island, dem Fürstentum Liechtenstein und dem Königreich Norwegen (Ursprungsregeln beinhaltet Protokoll 4 zum o.a. Abkommen, geändert mit Beschluss (EU) 2024/3200 des Rates vom 5. Dezember 2024).
Bitte wählen Sie die gewünschte Regelung aus.