Hinweis

Zum Stichtag 05.02.2025 bestehen zwischen der Europäischen Union und dem Land "Färöer" folgende Präferenzregelungen:

  • Färöer (FO) - C
    • Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Regierung von Dänemark und der Landesregierung der Färöer andererseits (Hinweis: Ursprungsregeln sind beinhaltet in Protokoll Nr. 3 zu o.a. Abkommen, geändert mit Beschluss Nr. 1/2021 des gemischten Ausschusses EU/Dänemark-Färöer)
    • Regeln zum Regionalen Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln (Hinweis: Ursprungsregeln sind in den Anlagen I und II des Regionalen Übereinkommens enthalten; Anlage II siehe ausgewählte Anlagen) enthalten. Diese Regeln sind parallel zu den Regeln des Revidierten Europa-Mittelmeer-Abkommens bis 31.12.2025 anwendbar.
  • Färöer (FO) - R
    • Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Regierung von Dänemark und der Landesregierung der Färöer andererseits (Hinweis: Ursprungsregeln sind beinhaltet in Protokoll Nr. 3 zu o.a. Abkommen, geändert mit Beschluss Nr. 1/2021 des gemischten Ausschusses EU/Dänemark-Färöer)
    • Revidiertes Regionales Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln (Hinweis: Ursprungsregeln sind in den Anlagen I des BESCHLUSS Nr. 1/2023 DES GEMISCHTEN AUSSCHUSSES DES REGIONALEN ÜBEREINKOMMENS vom 7. Dezember 2023, geändert mit den Beschlüssen 1/2024 und 2/2024 des gemischten Ausschusses des regionalen Übereinkommens vom 12. Dezember 2024 enthalten.

Bitte wählen Sie die gewünschte Regelung aus.