Hinweis
Zum Stichtag 01.10.2024 bestehen zwischen der Europäischen Union und dem Land "Nordmazedonien" folgende Präferenzregelungen:
- Regionales Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln
(Hinweis: Ursprungsregeln sind in den Anlagen I und II des Regionalen Übereinkommens enthalten; Anlage II siehe ausgewählte Anlagen)
(Nordmazedonien (MK)) - Übergangsregeln zum Regionalen Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln (Hinweis: Ursprungsregeln sind in Anlage A zum Beschluss Nr. 1/2021 des Stabilitäts- und Assoziationsrats EU-Republik Nordmazedonien vom 9. September 2021 enthalten.)
Anmerkung der Redaktion: Die Anwendung der Übergangsregelungen zum Europa-Mittelmeer-Abkommen (Anlage A) ist optional und die Regeln gelten alternativ zu den Regeln des Europa-Mittelmeer-Abkommens
(Nordmazedonien (RUE_A) (MK))
Bitte wählen Sie die gewünschte Regelung aus.