Länderinformation Türkei (TR) (sonstige Waren - Zollunion) zum Stichtag 13.02.2018

Präferenzregelung

  • Abkommen über die Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei sowie Beschluss Nr. 1/95 des Assoziationsrates EG-Türkei über die Endphase der Zollunion
    (Durchführungsvorschriften beinhaltet Beschluss Nr. 1/2006 des Ausschusses für Zusammenarbeit im Zollwesen EG-Türkei)

Art der Regelung

Art der Präferenzgewährung

  • Präferenzregelung auf Gegenseitigkeit

Präferenznachweise

  • Warenverkehrsbescheinigung A.TR.

Gültigkeitsfrist

Bewilligungsbedürftige Vereinfachungen

  • Verwendung vorausbehandelter Warenverkehrsbescheinigungen A.TR. (Ermächtigter Ausführer).

Registrierter Ausführer/Wiederversender

  • Nicht vorgesehen

Ausnahmen vom Präferenznachweis

  • Für Postsendungen einschließlich Postpaketen gilt unabhängig vom Wert die Vermutung, dass sich die Waren im freien Verkehr befinden, es sei denn die Umschließungen oder Begleitpapiere sind mit einem gelben Aufkleber nach dem Muster des Anhangs IV gekennzeichnet.
  • Glaubhafte mündliche Erklärung der Freiverkehrseigenschaft ausreichend, soweit die Waren, unabhängig von einer Wertgrenze, nicht für kommerzielle Zwecke bestimmt sind und von Reisenden aus dem einen Teil der Zollunion in den anderen Teil der Zollunion verbracht werden.

Unmittelbare Beförderung/Nichtmanipulation

  • Voraussetzung für die Gewährung der vorgesehenen Präferenz ist neben dem ordnungsgemäßen Nachweis der Freiverkehrseigenschaft der Waren der Nachweis der unmittelbaren Beförderung.

Ursprungssystematik

  • Nicht vorgesehen

Allgemeine Toleranz

  • Nicht vorgesehen

Kumulierung

  • Nicht vorgesehen

Territorialitätsprinzip

  • Nicht vorgesehen

Ausnahme vom Territorialitätsprinzip

  • Nicht vorgesehen

Verbot der Zollrückvergütung und der Zollbefreiung (Draw-Back-Verbot)

  • Im Rahmen der Freiverkehrspräferenz dürfen Präferenznachweise systembedingt nur für Waren des zollrechtlich freien Verkehrs ausgestellt bzw. ausgefertigt werden.

Buchmäßige Trennung

  • Nicht vorgesehen