Änderungshistorie Tunesien (TN) - C
| 12.01.2026 | Übersicht Kumulierungsmöglichkeiten im Pan-Euro-Med-Raum ("Matrix") |
| Die Kumulierungsmöglichkeiten im Pan-Euro-Med-Raum ("Matrix") werden regelmäßig im Amtsblatt C in einer Mitteilung der Kommission bekannt gegeben. Die Veröffentlichung der Matrix, gültig ab 1.1.2026 im Amtsblatt steht noch aus. Ein Vorabdruck würde auf der Webseite der EUK unter "Latest News" veröffentlicht. | |
| Vorabdruck der Veröffentlichung im Amtsblatt über die Kumulierungsmöglichkeiten im Pan-Euro-Med-Raum ("Matrix") auf der Webseite der EU Kommission | |
| 01.01.2026 | Ende des Übergangszeitraums im PEM-Raum; Anwendung des revidierten Regionalen Übereinkommens |
| Das revidierte Regionale Übereinkommen (RÜ) trat am 01.01.2025 in Kraft. Am 31.12.2025 endet der Übergangszeitraum, in welchem das alte RÜ (oder das alte dem RÜ vorausgehende Protokoll) noch parallel zum revidierten RÜ angewendet werden kann. Da die notwendige Aktualisierung der bilateralen Beschlüsse und die Ratifizierung des revidierten RÜ auch nach Ablauf des Übergangszeitraums zum 31.12.2025 nicht im gesamten PEM-Raum erfolgt sein wird, ergibt sich ab dem 01.01.2026 folgende Situation: Es gibt im PEM-Raum zwischen den Vertragsparteien jeweils nur noch ein anwendbares Abkommen für die Ursprungsregeln. Dieses ist entweder das revidierte RÜ oder das alte RÜ (bzw. das alte dem RÜ vorausgehende Protokoll). Weitere Informationen finden Sie in der Fachmeldung vom 16.12.2025 | |
| weitere Informationen | |
| 17.09.2025 | Warenverkehr mit den Teilnehmern der Pan-Europa-Mittelmeer-Zone |
| Mitteilung der Kommission über die Anwendung des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln bzw. der Ursprungsprotokolle zur diagonalen Kumulierung zwischen den Vertragsparteien dieses Übereinkommens vom 17.09.2025 | |
| weitere Informationen | |
| 22.01.2025 | Warenverkehr mit den Teilnehmern der Pan-Europa-Mittelmeer-Zone |
| Mit Beschluss Nr. 1/2025 des Assoziationsrates EU-Tunesien vom 22. Januar 2025 zur Änderung des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Tunesischen Republik andererseits ist ein neues Protokolls Nr. 4 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen in Kraft getreten. Für die auch im neuen Protokoll Nr. 4 enthaltenen Übergangsregeln nach Anlage A ist die Anwendung seit 01. Januar 2025 nicht mehr möglich. |