Änderungshistorie Swasiland/SADC

Änderungshistorie Swasiland/SADC
12.11.2018Anwendung der Kumulierungsregeln gem. Artikel 4 des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union (EU) und den Staaten der Entwicklungsgemeinschaft des Südlichen Afrika (SADC)
Mit einer Bekanntmachung, veröffentlicht im Amtsblatt (EU) Nr. C 407/8 vom 12.11.2018 teilt die Kommission mit, dass die Kumulierung nach Artikel 4 Absätze 3 und 7 des Protokolls Nr. 1 des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens EU-SADC ab dem 1. Oktober 2018 mit den in dieser Bekanntmachung genannten AKP-WPA-Staaten und den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG) anwendbar ist.
04.02.2018Warenverkehr mit den SADC Staaten
Die Europäische Union und die Republik Mosambik haben den Abschluss der für die vorläufige Anwendung des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den SADC-WPA-Staaten andererseits notifiziert.
Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Mosambik wird ab dem 4. Februar 2018 vorläufig angewandt.
10.10.2016Vorläufige Anwendung des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten und den SADC-WPA-Staaten
Das im Amtsblatt (EU) Nr. L 250/3 vom 16. September 2016 veröffentlichte Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den SADC-WPA-Staaten andererseits wird gemäß der im Amtsblatt (EU) Nr. L 274 vom 11. Oktober 2016 veröffentlichten Mitteilung ab dem 10. Oktober 2016 vorläufig angewendet