Änderungshistorie St. Pierre und Miquelon/ÜLG30.11.2016 | Veröffentlichung des Beschlusses (EU) 2016/2093 Der Kommission vom 29. November 2016 |
Abweichend vom System der registrierten Ausführer können die überseeischen Länder und Gebiete die Artikel 21 bis 35 sowie die Artikel 54, 55 und 56 des Anhangs VI des Beschlusses 2013/755/EU bis zum 31. Dezember 2019 anwenden. |
25.11.2013 | Veröffentlichung des Beschlusses 2013/755/EU Des Rates vom 25. November 2013 |
Mit Beschluss 2013/755/EU Des Rates über die Assoziierung der überseeischen Länder und Gebiete mit der Europäischen Union („Übersee-Assoziationsbeschluss“) wurde der Beschluss 2001/822/EG des Rates, der bis zum 31. Dezember 2013 gilt, ersetzt und findet ab 01.01.2014 Anwendung. Ursprungsregeln beinhaltet Anhang VI Beschluss 2013/755/EU. |
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24.02.2011 | Abweichungen von den Ursprungsregeln für Fischereierzeugnisse |
Mit der im ABl. (EU) Nr. L 49 vom 24. Februar 2011 veröffentlichten Beschluss der Kommission über eine Ausnahme von den Ursprungsregeln im Beschluss 2001/822/EG wurde Saint-Pierre und Miquelon eine Abweichung von den in Anhang III des Überseeassoziations-Beschlusses festgelegten Ursprungsregeln für bestimmte Fischereierzeugnisse gewährt. |
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21.03.2007 | Abweichungen von den Ursprungsregeln für Fischereierzeugnisse |
Mit der im ABl. (EU) Nr. L 76 vom 16.03.2007 veröffentlichten Entscheidung der Kommission 2007/167/EG vom 15. März 2007 wurde Saint-Pierre und Miquelon eine Abweichung von den in Anhang III des Überseeassoziations-Beschlusses festgelegten Ursprungsregeln für bestimmte Fischereierzeugnisse gewährt. |
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