Änderungshistorie Marokko (MA) -R
| 01.02.2026 | Übersicht Kumulierungsmöglichkeiten im Pan-Euro-Med-Raum ("Matrix") |
| Die Kumulierungsmöglichkeiten im Pan-Euro-Med-Raum ("Matrix") werden regelmäßig im Amtsblatt C in einer Mitteilung der Kommission bekannt gegeben. Die Veröffentlichung der Matrix, gültig ab 1.1.2026 im Amtsblatt steht noch aus. Ein weiterer Vorabdruck (Stand 1. Februar 2026) wurde auf der Webseite der EUK unter "Latest News" veröffentlicht. | |
| Vorabdruck der Matrix | |
| 12.01.2026 | Übersicht Kumulierungsmöglichkeiten im Pan-Euro-Med-Raum ("Matrix") |
| Die Kumulierungsmöglichkeiten im Pan-Euro-Med-Raum ("Matrix") werden regelmäßig im Amtsblatt C in einer Mitteilung der Kommission bekannt gegeben. Die Veröffentlichung der Matrix, gültig ab 1.1.2026 im Amtsblatt steht noch aus. Ein Vorabdruck würde auf der Webseite der EUK unter "Latest News" veröffentlicht. | |
| Vorabdruck der Veröffentlichung im Amtsblatt über die Kumulierungsmöglichkeiten im Pan-Euro-Med-Raum ("Matrix") auf der Webseite der EU Kommission | |
| 01.01.2026 | Ende des Übergangszeitraums im PEM-Raum; Anwendung des revidierten Regionalen Übereinkommens |
| Das revidierte Regionale Übereinkommen (RÜ) trat am 01.01.2025 in Kraft. Am 31.12.2025 endet der Übergangszeitraum, in welchem das alte RÜ (oder das alte dem RÜ vorausgehende Protokoll) noch parallel zum revidierten RÜ angewendet werden kann. Da die notwendige Aktualisierung der bilateralen Beschlüsse und die Ratifizierung des revidierten RÜ auch nach Ablauf des Übergangszeitraums zum 31.12.2025 nicht im gesamten PEM-Raum erfolgt sein wird, ergibt sich ab dem 01.01.2026 folgende Situation: Es gibt im PEM-Raum zwischen den Vertragsparteien jeweils nur noch ein anwendbares Abkommen für die Ursprungsregeln. Dieses ist entweder das revidierte RÜ oder das alte RÜ (bzw. das alte dem RÜ vorausgehende Protokoll). Weitere Informationen finden Sie in der Fachmeldung vom 16.12.2025 | |
| weitere Informationen | |
| 31.12.2025 | Beschluss Nr. 1/2025 des Assoziationsrates EU-Marokko vom 2. Oktober 2025 zur Änderung des Protokolls Nr. 4 des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen |
| Im Amtsblatt der EU Reihe L 2025/2664 vom 31.12.2025 wurde der o.g. Beschluss veröffentlicht. Er trat am 02.10.2025 in Kraft. | |
| weitere Informationen | |
| 03.10.2025 | Änderungen im Bezug auf die Einfuhr aus Gebieten der Westsahara |
| Bei der Einfuhr von Erzeugnissen mit Ursprung in der Westsahara, die der Kontrolle der Zollbehörden des Königreichs Marokko unterliegen, sind Änderungen bei den Präferenznachweisen zu beachten. | |
| 02.10.2025 | Anwendung des Regionalen Übereinkommens |
| Mit Wirkung vom 02.10.2025 wurde das Protokoll Nr. 4 des Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits geändert. Unter anderem wurde Artikel 1 geändert. Anlage I und die einschlägigen Bestimmungen der Anlage II zum Regionalen Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln 6 (im Folgenden ‚Übereinkommen‘) in ihrer neuesten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung sind anwendbar. Eine Veröffentlichung des geänderten Beschlusses im Amtsblatt steht noch aus. | |
| weitere Informationen |