Änderungshistorie Jordanien (JO)

Änderungshistorie Jordanien (JO)
04.03.2024Mitteilung der Kommission über die Anwendung des Regionalen Übereinkommens über PanEuropa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln bzw. der Ursprungsprotokolle zur diagonalen Kumulierung zwischen den Vertragsparteien dieses Übereinkommens
Es wurde eine neue Matrix mit Stand 06.07.2023 veröffentlicht.
C/2024/1623
08.09.2021Anwendbarkeit des Regionalen Übereinkommens mit Jordanien
Mit Beschluss Nr. 1/2021 des Assoziationsrates EU-Jordanien vom 15. April 2021, veröffentlicht im Amtsblatt (EU) Nr. L 164 vom 10. Mai 2021, wurde das Protokoll Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen durch ein neues Protokoll Nr. 3 ersetzt.
Hiernach sind ab dem 01. September 2021 die Ursprungsregeln des Regionalen Übereinkommens über die Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln, veröffentlicht im Amtsblatt (EU) Nr. L 54 vom 26. Februar 2013, anzuwenden.
Beschluss Nr. 1/2021 des Assoziationsrates EU-Jordanien vom 15. April 2021
01.09.2021Warenverkehr mit Jordanien
Gemäß Beschluss Nr. 1/2021 des Assoziationsrates EU-Jordanien veröffentlicht, in Amtsblatt Reihe L 164 am 10. Mai 2021, finden alternative Ursprungsregelungen ab 01. September 2021 Anwendung.
26.03.2020Matrix zur Anwendung des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln
Im Amtsblatt der EU Reihe C 418/25 vom 15.03.2021 hat die Europäische Kommission die Matrix über den Beginn der Anwendung des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln bzw. der Ursprungsprotokolle zur diagonalen Kumulie-rung zwischen der Europäischen Union und den teilnehmenden Staaten veröffentlicht
24.02.2010Änderungsprotokoll anlässlich des Beitritt Bulgariens und Rumäniens zur Europäischen Union
Im ABl. (EU) Nr. L 40 vom 13. Februarr 2010 wurde ein Protokoll zum Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits zur Berücksichtigung des Beitritts Bulgariens und Rumäniens zur Europäischen Union zum 01.01.2007 veröffentlicht.
Es ergaben sich dabei Änderungen in den Artikeln 3 und 4 sowie bei den Wortlauten der Ursprungserklärungen in den Anhängen IVa und IVb des Protokolls Nr. 3.
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01.08.2006Änderung des Protokolls Nr. 3; Einbeziehung Jordaniens in das System der PAN-EURO-MED Kumulierung
Mit dem im ABl. (EU) Nr. L 209 vom 31. Juli 2006 veröffentlichten Beschluss Nr. 1/2006 vom 15. Juni 2006 ist das Protokoll Nr. 3 (Ursprungsprotokoll) zum Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits geändert worden. Der Beschluss gilt seit dem 01. Juli 2006.
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