Änderungshistorie Färöer (FO)

Änderungshistorie Färöer (FO)
04.03.2024Mitteilung der Kommission über die Anwendung des Regionalen Übereinkommens über PanEuropa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln bzw. der Ursprungsprotokolle zur diagonalen Kumulierung zwischen den Vertragsparteien dieses Übereinkommens
Es wurde eine neue Matrix mit Stand 06.07.2023 veröffentlicht.
C/2024/1623
01.09.2021Veröffentlichung des Beschluss Nr. 2/2021 des gemischten Ausschusses EU-Schweiz vom 12. August 2021 im Amtsblatt der EU L 404/1 vom 15.11.2021
Ab dem 1.9.2021 finden alternativ geltende Ursprungsregeln (Übergangsregeln) Anwendung.
weitere Informationen
26.03.2020Matrix zur Anwendung des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln
Im Amtsblatt der EU Reihe C 418/25 vom 15.03.2021 hat die Europäische Kommission die Matrix über den Beginn der Anwendung des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln bzw. der Ursprungsprotokolle zur diagonalen Kumulie-rung zwischen der Europäischen Union und den teilnehmenden Staaten veröffentlicht
30.05.2015Anwendbarkeit des regionalen Übereinkommens für Färöer-Inseln
Mit Beschluss Nr. 1 des gemischten Ausschusses EU/Dänemark-Färöer, veröffentlicht im Amtsblatt (EU) Nr. L 134 vom 30.05.2015, wurde das Protokoll Nr. 3 des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Regierung von Dänemark und der Landesregierung der Färöer andererseits durch ein neues Protokoll Nr. 3 ersetzt. Hiernach sind ab dem 12.05.2015 die Ursprungsregeln des regionalen Übereinkommens über die Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln, veröffentlicht im Amtsblatt (EU) Nr. L 54 vom 26.02.2013, anzuwenden.
26.04.2006Änderung des Protokolls Nr. 3; Einbeziehung der Färöer in das System der PAN-EURO-MED Kumulierung
Mit dem im ABl. (EU) Nr. L 110 vom 24. April 2006 veröffentlichten Beschluss Nr. 1/2005 vom 10. November 2005 ist das Protokoll Nr. 3 (Ursprungsprotokoll) zum Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Regierung von Dänemark und der Landesregierung der Färöer andererseits geändert worden. Der Beschluss gilt seit dem 01. Dezember 2005.