Änderungshistorie Schweiz (CH)

Änderungshistorie Schweiz (CH)
04.03.2024Mitteilung der Kommission über die Anwendung des Regionalen Übereinkommens über PanEuropa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln bzw. der Ursprungsprotokolle zur diagonalen Kumulierung zwischen den Vertragsparteien dieses Übereinkommens
Es wurde eine neue Matrix mit Stand 06.07.2023 veröffentlicht.
C/2024/1623
26.03.2020Matrix zur Anwendung des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln
Im Amtsblatt der EU Reihe C 418/25 vom 15.03.2021 hat die Europäische Kommission die Matrix über den Beginn der Anwendung des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln bzw. der Ursprungsprotokolle zur diagonalen Kumulie-rung zwischen der Europäischen Union und den teilnehmenden Staaten veröffentlicht
01.02.2016Anwendbarkeit des Regionalen Übereinkommens mit der Schweiz
Mit Beschluss Nr. 2/2016 des gemischten Ausschusses EU-Schweiz vom 03.Dezember 2015, veröffentlicht im Amtsblatt (EU) Nr. L 23 vom 29.Januar 2016, wurde das Protokoll Nr. 3 des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft durch ein neues Protokoll Nr. 3 ersetzt.
Hiernach sind ab dem 01.Februar 2016 die Ursprungsregeln des Regionalen Übereinkommens über die Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln, veröffentlicht im Amtsblatt (EU) Nr. L 54 vom 26.Februar 2013, anzuwenden.
Mit einer Berichtigung, veröffentlicht im Amtsblatt (EU) L 33 vom 10. Februar 2016 wurde der Beschluss 2/2016 in Beschluss 2/2015 geändert.
24.09.2009Beschluss Nr.2/2009 des Gemischten Ausschusses EG-Schweiz
Im Amtsblatt L 252 v 24.09.2009 wurde der Beschluss Nr. 2/2009 des gemischten Ausschusses EG-Schweiz zur Änderung des Protokolls Nr. 3 zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft veröffentlicht.
Es ergaben sich dabei Änderungen in den Artikeln 3 und 4 des Protokoll Nr. 3 und der Anhang II zu Protokoll Nr. 3 (Verarbeitungsliste) wurde dem Stand des Harmonisierten Systems 2007 angeglichen.
Protokoll Nr. 3 in seiner geänderten Fassung gilt mit Wirkung vom 1. Januar 2007.