Änderungshistorie Bosnien und Herzegowina (BA) Alternativ
11.12.2023 | Anwendung von alternativ geltenden Ursprungsregeln ab 11.12.2023 |
Veröffentlichung des BESCHLUSS Nr. 1/2023DES STABILITÄTS- UND ASSOZIATIONSRATES EU-BOSNIEN UND HERZEGOWINA vom 11. Dezember 2023 über die Änderung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Bosnien und Herzegowina andererseits durch das Ersetzen des Protokolls 2 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen Seit dem 11.12.2023 finden alternativ geltende Ursprungsregeln Anwendung. | |
Amtsblatt der EU Serie L 2024/245 vom 18.01.2024 |