Hinweis
Zum Stichtag 13.05.2014 bestehen zwischen der Europäischen Union und dem Land "Sambia" folgende Präferenzregelungen:
- Verordnung (EU) Nr. 978/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 732/2008, veröffentlicht in Abl. (EG) Nr. L 303 v. 31.10.2012, gültig ab dem 01.01.2014
(Ursprungsregeln beinhaltet ZK-DVO: VO (EWG) Nr. 2454/93)
(APS-least developed countries (LDC)) - Verordnung (EG) Nr. 1528/2007 des Rates vom 20. Dezember 2007 mit Durchführungsbestimmungen zu den Regelungen der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen oder der zu Wirtschaftspartnerschaftsabkommen führenden Abkommen für Waren mit Ursprung in bestimmten Staaten, die zur Gruppe der Staaten Afrikas, des karibischen Raums und des Pazifischen Ozeans (AKP) gehören
(Ursprungsregeln beinhaltet Anhang II der o.a. Verordnung)
(MAR (AKP)) - Interimsabkommen zur Festlegung eines Rahmens für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Staaten des östlichen und des südlichen Afrika einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits (Ursprungsregeln beinhaltet Protokoll 1 zum o.a. Abkommen)
(ESA-Staaten )
Die Republik Sambia hat das Abkommen noch nicht unterzeichnet, so dass für dieses Land weiterhin die im Amtsblatt (EU) Nr. L 348 vom 31. Dezember 2007 veröffentlichte Marktzugangsverordnung (MAR) zur Aufrechterhaltung der Handelsregelungen mit bestimmten AKP-Staaten gilt.
Bitte wählen Sie die gewünschte Regelung aus.