Ausgewählte Anlagen Libanon/LB zum Stichtag 04.12.2021

GEMEINSAME ERKLÄRUNG Libanon (LB)/LB zum Stichtag 04.12.2021

der Europäischen Union und der Republik Libanon zur Unterzeichnung des Protokolls zum
Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren
Mitgliedstaaten einerseits und der Libanesischen Republik andererseits anlässlich des Beitritts der
Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der
Republik Litauen, der Republik Ungarn, Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und
der Slowakischen Republik zur Europäischen Union


Infolge des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 ist die Europäische Union an die Stelle der
Europäischen Gemeinschaft getreten, deren Rechtsnachfolgerin sie ist; von diesem Zeitpunkt an übt die Europäische
Union alle Rechte der Europäischen Gemeinschaft aus und übernimmt all ihre Verpflichtungen.

Daher müssen alle Bezugnahmen auf die „Europäische Gemeinschaft“ im Text des oben angeführten Protokolls, das heute unterzeichnet wird, soweit angemessen, als Bezugnahmen auf die „Europäische Union“ gelesen werden.