Ausgewählte Anlagen Südkorea /KR zum Stichtag 01.10.2024

Inhaltsverzeichnis aller ausgewählter Anlagen

  • Anhang II(a) zum Protokoll (Ergänzung der Liste der Be- oder Verarbeitungen, die an Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft vorgenommen werden müssen, um der hergestellten Ware die Ursprungseigenschaft zu verleihen)
  • Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1093/2011 (Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1093/2011 der Kommission vom 28. Oktober 2011 zur Anwendung von Ausnahmen von den Ursprungsregeln im Protokoll über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“, das dem Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits beigefügt ist)
  • UZK – IA (Auszug aus UZK - IA)
  • Gemeinsame Erklärung Andorra (Gemeinsame Erklärung betreffend das Fürstentum Andorra)
  • Gemeinsame Erklärung San Marino (Gemeinsame Erklärung betreffend die Republik San Marino)