Ausgewählte Anlagen Simbabwe/ESA zum Stichtag 28.04.2017
Anhang IX des Protokolls 1 ESA-Staaten /ESA zum Stichtag 28.04.2017
„Überseeische Länder und Gebiete“ im Sinne dieses Protokolls sind die im Vierten Teil des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft genannten nachstehend aufgeführten Länder und Gebiete:
(Diese Liste lässt den Status dieser Länder und Gebiete und seine Entwicklung unberührt.)
1. Land, das besondere Beziehungen zum Königreich Dänemark unterhält:
- Grönland.
2. Überseeterritorien der Französischen Republik:
- Neukaledonien und Nebengebiete,
- Französisch-Polynesien,
- Französische Süd- und Antarktisgebiete,
- Wallis und Futuna.
3. Gebietskörperschaften der Französischen Republik:
- Mayotte,
- St. Pierre und Miquelon.
4. Nichteuropäische Länder des Königreichs der Niederlande:
- Aruba,
- Niederländische Antillen:
- Bonaire,
- Curaçao,
- Saba,
- St. Eustatius
- Sint Maarten.
5. Britische Überseegebiete:
- Anguilla,
- Kaimaninseln,
- Falklandinseln
- Südgeorgien und südliche Sandwichinseln,
- Montserrat,
- Pitcairn,
- St. Helena, Ascension, Tristan da Cunha,
- Britisches Antarktis-Territorium,
- Britisches Territorium im Indischen Ozean,
- Turks- und Caicosinseln,
- Britische Jungferninseln.