Ausgewählte Anlagen Marokko/MA-R zum Stichtag 10.01.2026

Anhang zu Gemeinsame Erklärung über die Anwendung der Protokolle Nr. 1 und Nr. 4 Marokko (MA) -R/MA-R zum Stichtag 10.01.2026

Musterbeispiel einer Warenverkehrsbescheinigung EUR.1

 

1.

Ausführer/Exporteur (Name, vollständige Anschrift, Staat)

(Keine Änderung)

EUR.1

Nr. A

000.000

Vor dem Ausfüllen Anmerkungen auf der Rückseite beachten.

2.

Bescheinigung für den Präferenzverkehr zwischen

.......................................

und

Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union einerseits und dem Königreich Marokko andererseits zur Änderung der Protokolle Nr. 1 und Nr. 4 zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits

(Angabe der betreffenden Staaten, Staatengruppen oder Gebiete)

3.

Empfänger (Name, vollständige Anschrift, Staat) (Ausfüllung freigestellt)

(Keine Änderung)

4.

Staat, Staatengruppe oder Gebiet, als dessen bzw. deren Ursprungserzeugnisse die Waren gelten

(Nicht ausfüllen)

5.

Bestimmungsstaat, -staatengruppe oder -gebiet

(Keine Änderung)

6.

Angaben über die Beförderung (Ausfüllung freigestellt)

(Keine Änderung)

7.

Bemerkungen

Hinweis auf den regionalen Ursprung (Laâyoune-Sakia El Hamra, Dakhla Oued Ed-Dahab)

8.

Laufende Nummer, Zeichen und Nummern; Anzahl und Art der Frachtstücke1;

Warenbezeichnung2

(Keine Änderung)

9.

Rohmasse (kg) oder andere Maßeinheit (l, m3, usw.)

(Keine Änderung)

10.

Rechnungen (Ausfüllung freigestellt)

(Keine Änderung)

Musterbeispiel einer Ursprungserklärung

Deutsche Fassung

Der Ausführer (Bewilligungs-Nr. …(1)) der Waren, auf die sich dieses Handelspapier bezieht, erklärt, dass diese Waren, soweit nicht anders angegeben, präferenzbegünstigte Ursprungswaren sind.

Hinweis auf den regionalen Ursprung (Laâyoune-Sakia El Hamra, Dakhla Oued Ed-Dahab).(2)

..........................................................................................................................................................

(Ort und Datum)(3)

..........................................................................................................................................................

(Unterschrift des Ausführers; zusätzlich Name des Unterzeichners der Erklärung in Druckschrift)(4)

(1)

Wird die Ursprungserklärung von einem ermächtigten Ausführer ausgefertigt, so ist die Bewilligungsnummer des ermächtigten Ausführers an dieser Stelle einzutragen. Wird die Ursprungserklärung nicht von einem ermächtigten Ausführer ausgefertigt, so werden die Wörter in Klammern weggelassen bzw. wird der Raum leer gelassen.

(2)

Der Ursprung der Erzeugnisse ist anzugeben. Betrifft die Ursprungserklärung ganz oder teilweise Erzeugnisse mit Ursprung in Ceuta und Melilla, so bringt der Ausführer auf dem Papier, auf dem die Erklärung ausgefertigt wird, deutlich sichtbar die Kurzbezeichnung „CM“ an.

(3)

Diese Angaben können entfallen, wenn sie in dem Papier selbst enthalten sind.

(4)

In Fällen, in denen der Ausführer nicht unterzeichnen muss, entfällt auch der Name des Unterzeichners.