Ausgewählte Anlagen Neuseeland/NZ zum Stichtag 01.10.2024
Anhang 3-D Neuseeland (NZ)/NZ zum Stichtag 01.10.2024
Anhang 3-D
Die Lieferantenerklärung gemäß Artikel 3.3 (Ursprungskumulierung) Absatz 4 beschränkt sich auf folgende Angaben:
- Beschreibung und HS-Tarifposition des gelieferten Erzeugnisses und der bei seinerHerstellung verwendeten Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft,
- Einheitswert und Gesamtwert des gelieferten Erzeugnisses und Einheitswert und Gesamtwert der bei seiner Herstellung verwendeten Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft falls nach Anhang 3-B (Erzeugnisspezifische Ursprungsregeln) die Wertmethoden herangezogen werden,
- Beschreibung der an den verwendeten Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft durchgeführten Herstellung, falls nach Anhang 3-B (Erzeugnisspezifische Ursprungsregeln) bestimmte Herstellungsverfahren durchgeführt werden müssen, und
- Erklärung des Lieferanten, dass die einzelnen in den Buchstaben a bis c genannten Angaben richtig und vollständig sind, Datum der Ausstellung der Erklärung, sowie Name und Anschrift des Lieferanten in Druckbuchstaben.