Ausgewählte Anlagen Japan/JP zum Stichtag 01.10.2024
Anhang 3-C Japan/JP zum Stichtag 01.10.2024
Artikel
ANGABEN IN ARTIKEL 3.5
Die Angaben in Artikel 3.5 Absatz 4 sind auf die folgenden Angaben beschränkt:
- Warenbeschreibung und HS-Tarifposition des gelieferten Erzeugnisses und der bei seiner Herstellung verwendeten Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft
- Einheitswert und Gesamtwert des gelieferten Erzeugnisses und der bei seiner Herstellung verwendeten Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, falls nach Anhang 3-B die Wertmethoden herangezogen werden
- Beschreibung der an den verwendeten Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft durchgeführten Herstellung, falls nach Anhang 3-B bestimmte Herstellungsverfahren durchgeführt werden müssen, und
- Erklärung des Lieferanten, dass die einzelnen in den Absätzen a bis c genannten Angaben richtig und vollständig sind, Datum der Ausstellung der Erklärung, sowie Name und Anschrift des Lieferanten in Druckbuchstaben