- WuP online
- Präferenzregelung Ecuador
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ausgewählte Anlagen
- Gemeinsame Erklärung
Ausgewählte Anlagen Ecuador/AND zum Stichtag 28.04.2017
Gemeinsame Erklärung Andenstaaten (Ecuador, Kolumbien und Peru)/AND zum Stichtag 28.04.2017
- Erzeugnisse mit Ursprung in der Republik San Marino werden von den unterzeichnenden Andenstaaten als Ursprungserzeugnisse der Europäischen Union im Sinne des Artikels 2 des Anhangs II über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen (im Folgenden „Anhang“) anerkannt.
- Der Anhang gilt sinngemäß für die Bestimmung der Ursprungseigenschaft der genannten Erzeugnisse.