Ausgewählte Anlagen Island/EWR zum Stichtag 21.11.2020

Gemeinsame Erklärung betreffend das Fürstentum Andorra Europäischer Wirtschaftsraum/EWR zum Stichtag 21.11.2020

(1) Erzeugnisse der Kapitel 25 bis 97 des Harmonisierten Systems mit Ursprung im Fürstentum Andorra werden von Island, Liechtenstein und Norwegen als Ursprungserzeugnisse der Europäischen Union im Sinne des Abkommens anerkannt.

(2) Das Protokoll 4 gilt sinngemäß für die Bestimmung der Ursprungseigenschaft der vorgenannten Erzeugnisse.