Ausgewählte Anlagen Montenegro/ME-R zum Stichtag 03.09.2025
ANHANG II Montenegro (ME) - R/ME-R zum Stichtag 03.09.2025
Liste der anwendenden Vertragsparteien, die von der Möglichkeit der Ausdehnung der Anwendung von Artikel 7 Absatz 3 gegenüber allen ihren Partnern Gebrauch machen
Island
Norwegen
Schweiz (Liechtenstein)
Liste der anwendenden Vertragsparteien, die von der Möglichkeit der Ausdehnung der Anwendung von Artikel 7 Absatz 3 gegenüber einer begrenzten Anzahl ihrer Partner Gebrauch machen
Albanien — gegenüber EFTA-Staaten
Montenegro — gegenüber EFTA-Staaten
Nordmazedonien — gegenüber EFTA-Staaten
Serbien — gegenüber EFTA-Staaten
Die am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess der EU teilnehmenden Staaten und die Republik Moldau (Vertragsparteien des Mitteleuropäischen Freihandelsabkommens) — untereinander