Ausgewählte Anlagen Liechtenstein/EWR -R zum Stichtag 05.02.2025
Inhaltsverzeichnis aller ausgewählter Anlagen
- PROTOKOLL 3 (Auszug aus PROTOKOLL 3 über Waren nach Artikel 8 Absatz 3 buchstabe b) des Abkommens)
- PROTOKOLL 2 (PROTOKOLL 2 über die nach Artikel 8 Absatz 3 Buchstabe a) vom Anwendungsbereich des Abkommens ausgeschlossenen Waren)
- ZUSATZABKOMMEN LIECHTENSTEIN (ZUSATZABKOMMEN über die Geltung des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 22. Juli 1972 für das Fürstentum Liechtenstein)
- Gemeinsame Erklärung Ursprungsnachweise (GEMEINSAME ERKLÄRUNG über die Anerkennung von im Rahmen der Abkommen gemäß Artikel 7 des Übereinkommens ausgestellten Ursprungsnachweisen für Erzeugnisse mit Ursprung in der Europäischen Union, in Island oder in Norwegen)
- GEMEINSAME ERKLÄRUNG betreffend das Fürstentum Andorra (GEMEINSAME ERKLÄRUNG betreffend das Fürstentum Andorra)
- GEMEINSAME ERKLÄRUNG betreffend die Republik San Marino (GEMEINSAME ERKLÄRUNG betreffend die Republik San Marino)
- GEMEINSAME ERKLÄRUNG über den Rücktritt einer Vertragspartei vom Regionalen Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln (GEMEINSAME ERKLÄRUNG über den Rücktritt einer Vertragspartei vom Regionalen Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln)