Ausgewählte Anlagen Schweiz/CH-R zum Stichtag 08.07.2026

Inhaltsverzeichnis aller ausgewählter Anlagen

  • ZUSATZABKOMMEN LIECHTENSTEIN (ZUSATZABKOMMEN über die Geltung des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 22. Juli 1972 für das Fürstentum Liechtenstein)
  • Anhang II zur Matrix (Liste der Vertragsparteien, die von der Möglichkeit der Ausdehnung der Anwendung von Artikel 7 Absatz 3 Gebrauch machen)
  • Anhang III zur Matrix (Liste der Vertragsparteien, die auf die Verpflichtung zur Aufnahme des Vermerks gemäß Artikel 8 Absatz 3 auf den Präferenznachweisen verzichten.)
  • Anhang IV zur Matrix (Diagonale Kumulierung auf Basis der Durchlässigkeit)